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Kulturerbe UNESCO national


Kneippen ist immaterielles Kulturerbe - Pressemitteilung

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat am 04.12.2015 bekannt gegeben, dass das „Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde.

Bad Wörishofen, 04. Dezember 2015 – Die Deutsche UNESCO-Kommission hat heute bekannt gegeben, dass das „Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Anfang des Jahres hatten die Stadt Bad Wörishofen, der Kneipp-Bund e.V. und der Verband der Kneippheilbäder und Kneippkurorte einen gemeinsamen Antrag eingereicht.

„Wir sind stolz und glücklich, dass die Gesundheitslehre nach Sebastian Kneipp von der UNESCO als Kulturerbe anerkannt wurde. Es ist für unsere bundes- weite Kneipp-Bewegung eine Bestätigung und Wertschätzung gleichermaßen und kann helfen, dass sich noch mehr Menschen für eine aktive und eigenver- antwortliche Gesundheitsförderung begeistern werden. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Kneipp aktuell und modern ist“, freute die Präsidentin des Kneipp-Bundes, Marion Caspers-Merk, kurz nach der Bekanntgabe.

Bürgermeister Paul Gruschka zeigte sich erfreut über diese Auszeichnung und sieht darin einen weiteren Baustein pro Kneipp neben dem derzeit laufenden Masterplan-Verfahren in Bad Wörishofen. Der Kur- und Tourismusbetrieb Bad Wörishofen sieht diese Auszeichnung für Sebastian Kneipp als ganz besonderen Auftrag, das von ihm übertragene Erbe hoch zu halten und seine so einzigartige Therapie weiter in die Welt zu tragen. „Es erfüllt uns mit Stolz“, so Kurdirektor Horst Graf.

„Was lange währt, wird endlich gut! Die gemeinsame Anstrengung hat sich gelohnt. So dürfen jetzt die Lehre von Sebastian Kneipp mit dem Kneippen als ihre gelebte Praxis mit Recht ein weiteres offizielles Siegel führen: wir sind Teil des immateriellen Kulturerbes! Das wird der Kneippkur in den deutschen Kneippheilbädern und Kneippkurorten, unserer Präventionskompetenz mit dem ‚Mekka‘ in Bad Wörishofen und der ehrenamtlichen Arbeit in den Kneipp-Vereinen einen großen und verdienten Rückenwind geben. Heute ist wirklich ein Festtag!“ stimmt Achim Bädorf, der geschäftsführende Vorsitzende des Verbandes Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte, in den gemeinsamen Jubelchor der drei Antragsteller ein.

Bereits 2013 hatten die drei Bewerbergruppen jeweils eigenständige Anträge gestellt. Nach intensiver Rücksprache ging man damals noch davon aus, mit möglichst vielen, separaten Anträgen bessere Chancen auf eine Eintragung im bundesweiten Verzeichnis zu haben. Nach einer ersten Bewertung durch die Deutsche UNESCO-Kommission wurden die drei Anträge zurückgestellt. „Man hatte uns die Chance gegeben, die drei Anträge zusammenzufassen und uns gemeinsam zu bewerben. Das hat sich jetzt gelohnt“, erklärt Bad Wörishofens Zweiter Bürgermeister Stefan Welzel. Als zuständiger Koordina-tor auf Seiten der Stadt erwartet Welzel jetzt einen Schub für die Kneipp-Idee, den es von allen Beteiligten zu nutzen gilt.

Der 18seitige Antrag enthält neben einer Kurzbeschreibung des Kneippschen Naturheilverfahrens auch eine Darstellung der fünf Kneippschen Elemente und titelt als Name das „Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps“. Dem Antrag folgt eine Beschreibung der heuti-gen Praxis der Kneipp-Therapie und stellt heraus, in welch vielfältiger Weise die Antragsteller das Naturheilverfahren nach Kneipp fördern, weiterentwickeln und verbreiten. Um das umfassende Netzwerk perfekt zu machen, sind neben Kneipp Worldwide u. a. auch der Kneipp-Ärztebund, der Verband Kneippscher Therapeuten, der Stamm-Kneipp-Verein und der Förderkreis Sebastian-Kneipp-Museum mit einbezogen.

Die ersten Einträge in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes sind im Dezember 2014 bekanntgegeben worden. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. In Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft getreten. Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist eine Bestandsaufnahme und organisiert das Wissen über immaterielle Kultur mit ihren jeweiligen Wissens- und Praxisformen, wie sie bei uns in Deutschland zu finden sind.


Das lebendige Kulturerbe kennen lernen und wertschätzen!

Kulturformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden, stehen im Mittelpunkt des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.

Zu den Formen des immateriellen Kulturerbes gehören mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes; darstellende Künste; gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum, sowie traditionelle Handwerkstechniken.

Gemeinschaften und Gruppen spielen als Träger dieser kulturellen Ausdrucksformen eine zentrale Rolle für die Vitalität des immateriellen Kulturerbes. Sie sind die wichtigsten Ansprechpartner. Fallweise können dies auch Einzelpersonen sein. „Gemeinschaft“ wird im Sinne des Übereinkommens nicht nur territorial, sondern auch im Sinne von Interessengemeinschaften und Netzwerken verstanden. Gruppen von Menschen mit gemeinsamem Interesse an und dauerhaftem Einsatz für das von ihnen gemeinsam gepflegte Kulturerbe sind hiermit zur Reflexion und Diskussion eingeladen! Dies gilt insbesondere auch für NGOs, die in diesen Bereichen tätig sind. Die bevorstehende deutsche Ratifizierung dieser wichtigen UNESCO¬Kulturkonvention2 bietet attraktive Möglichkeiten, mit den anderen 144 Vertragsparteien substantielle und spannende Kooperationen aufzubauen. Bereits jetzt signalisieren Kolleginnen und Kollegen u.a. aus den Regionen Asien-Pazifik, Lateinamerika und Europa ihre Vorfreude auf interessante Beiträge aus Deutschland und eine vertiefte Zusammenarbeit.

Formen des immateriellen Kulturerbes sind an die Fähigkeit von Menschen gebunden, ihr Wissen und Können, ihre Traditionen, Sprachen, Feste, Rituale und soziale Formen zu pflegen, an nachkommende Generationen zu vermitteln und gemeinsam weiter zu entwickeln. Das über Generationen überlieferte Wissen und die damit verbundenen vielfältigen Fertigkeiten, zum Beispiel Kunst- und Handwerkstechniken oder musikalische Formen und bestimmte Aufführungspraktiken, sind wichtige kulturelle Ressourcen.

Volltext zu finden unter: http://www.unesco.de/ike-konvention.html oder im pdf-Format zum download


Project: CAM als ein Immaterielles Kulturerbe?

Welche Chance bietet das Kulturerbe, um die Erhaltung von traditionellen Heilmethoden zu gewährleisten?

Autor: Maria Walcher, Magister, Leiterin der Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe in der Österreichischen UNESCO-Kommission.

„Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen."
(Aus: Deklaration der UNESCO, Weltkonferenz über Kulturpolitik, Mexico City, 1982).

Es mag zunächst überraschen, die UNESCO und Kulturerbe in Zusammenhang mit komplementärer Medizin und traditionellen Heilmethoden zu bringen. Schließlich ist die erste Assoziation dazu wohl das materielle Weltkulturerbe im Sinne von Denkmälern und Landschaften.
Mit der Verabschiedung der Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 hat die UNESCO allerdings neue Standards im Umgang mit kulturellem Erbe gesetzt.
Zu Beginn wurde sie vor allem als Angebot an die Entwicklungsländer, die auf der Welterbeliste nur wenig vertreten sind, verstanden, neben dem etablierten Kulturverständnis auch
• mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen (inkl. der Sprache)
• darstellende Künste
• gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
• traditionelle Handwerkstechniken
• und Wissen und Praktiken im Umgang mit Natur und Universum ins Bewusstsein zu rücken und ihnen damit einen neuen Stellenwert zu geben.

Daher fühlten sich zunächst viele der westlichen Industriestaaten auf Grund ihrer langjährigen Dokumentationsarbeiten von Kultur im eigenen Land nicht angesprochen. Bei näherer Betrachtung enthält die Konvention aber Bereiche, die auch für alle Gesellschaften von großem Interesse sein können.


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