Das Europäische Patentamt hat Ende Juni folgende Entscheidung getroffen: Ab sofort werden keine Patente für Tiere und Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung erteilt. Dies gilt für ganz Europa!

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Es gibt keine rechtsverbindliche Definition für den Begriff "Nahrungsergänzungsmittel" (NEM), aber sie sind in der Regel den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs zugeordnet. Diese unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG: am 07.09.05 als Grundlage des deutschen Lebensmittelrechtes durch das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) abgelöst). In bestimmten Fällen können sie einem diätetischen Zweck dienen, dann unterliegen sie zusätzlich der Diätverordnung und einer Anzeigepflicht beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).

Eine Zusammenfassung von Christina Blank

Damals, vor dem Jahre 2002:
Kurz gesagt, es herrscht Anarchie, das reinste Chaos, in Deutschland und dem Rest Europas. Es gibt keine rechtsverbindliche Definition für den Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“(=NEM), aber sie sind i. d. R. den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs zugeordnet. Diese unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG: Am 07.09.05 als Grundlage des deutschen Lebensmittelrechtes durch das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) abgelöst). In bestimmten Fällen können sie einem diätetischen Zweck dienen, dann unterliegen siezusätzlich der Diätverordnung und einer Anzeigepflicht beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).

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Aufsatz von Dr. rer. nat Susanne Pedersen in CoMed 08/2006

Neue rechtliche Rahmenbedingungen sollen scheinbar den freien Handel erleichtern und den Verbraucher schützen. Leider wird nur den orthomolekular arbeitenden Therapeuten das Leben schwer gemacht. Lange bewährte Vitamin- und Mineralsupplemente könnten vom Markt verdrängt werden.

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von Nora Laubstein (ANME e.V.), Mai 2009

lebensmittelAktuell tobt fast unbemerkt von Verbrauchern und Patienten eine weltweite Auseinandersetzung mit Beteiligung aller politischen Kräfte, national und international. Im Ring stehen sich gegenüber: Die sogenannte „Lebensmittel-Mafia“ versus die sogenannte „Pharma-Lobby“, beides Bezeichnungen, auf die die so titulierten Parteien sehr empfindlich reagieren!
Und in der Tat helfen diese Pauschalbezeichnungen nicht weiter: Lebensmittelhersteller, konventionelle Landwirte, Biobauern und biologische sowie synthetische Nahrungsergänzungsmittel werden in den einen Topf geworfen, und weltweit agierende Arzneimittelgroßkonzerne, engagierte Kleinunternehmer, Gentechnologiekonzerne und biologische traditionelle Arzneimittelhersteller kommen gemeinsam in den anderen Topf - dies gibt die Gesetzgebung zwar so vor, führt jedoch wie die gegenwärtige Auseinandersetzung zeigt, am Thema vorbei.