Eine Zusammenfassung von Christina Blank
Damals, vor dem Jahre 2002:
Kurz gesagt, es herrscht Anarchie, das reinste Chaos, in Deutschland und dem Rest Europas. Es gibt keine rechtsverbindliche Definition für den Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“(=NEM), aber sie sind i. d. R. den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs zugeordnet. Diese unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG: Am 07.09.05 als Grundlage des deutschen Lebensmittelrechtes durch das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) abgelöst). In bestimmten Fällen können sie einem diätetischen Zweck dienen, dann unterliegen siezusätzlich der Diätverordnung und einer Anzeigepflicht beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
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