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Deutsche Naturheilkunde-Szene entdeckt kulturelles Erbe


Sondierungsgespräch zur Antragsstellung bei der UNESCO-Deutschland: Die Traditionelle Naturheilkunde als immaterielles Kulturerbe – 28. Oktober 2014 in Baden-Baden.

Bericht von Nora Laubstein

Der Arbeitskreis für mikobiologische Therapie (AMT) hatte ins Palais Biron in Baden-Baden geladen, um sich in konstruktiver Runde Gedanken über eine Antragstellung bei der deutschen UNESCO zu machen. Herr Dr. Peters moderierte die Veranstaltung und begrüßte im Gremium Herrn Hanke (UNESCO-D), Frau Schröpel (Hessisches Ministerium f. Wissenschaft + Kunst), Frau Heinze (Hufelandgesellschaft e.V.), Frau Laubstein (ANME e.V.), Frau Prof. Dr. Kraft (Uni-Rostock) und Frau Dr. Noseck-Licul (Dokumentationszentrum CAM, Wien).

Als Vertreter der deutschen Antragsteller waren erschienen: Frau Neff (DNB e.V.), Frau Wais (DAMID e.V.), Herr Dannhart (KNEIPP-Bund e.V.), Frau Dr. Boeddrich + Herr Krebs (EHK e.V.), Herr Mayer (HVB e.V.), Herr Germann (BDH e.V. + Phytaro), Frau Dr. Keim (IGHH e.V.) und Herr Dr. Schmidt (AMT e.V.). Somit waren neben Ärzten und Heilpraktikern auch die Patienten vertreten - eine Mischung, die sich im Verlauf der Veranstaltung als große Bereicherung erwies.

DDa Deutschland erst 2013 das internationale UNESCO-Abkommen ratifizierte, liegen bisher wenige Erfahrungen zur Antragstellung vor. Nichtsdestotrotz hatten der KNEIPP-Bund, der AMT und der Heilpraktikerverband Bayern (HVB) Anträge in ihren zugehörigen Bundesländern gestellt.

Einig waren sich alle Beteiligten, dass ein deutsches oder gar internationales Siegel den Wert dieses Kulturerbes verdeutlichen würde. Ein positives Beispiel ist Österreich, das schon wesentlich früher das Übereinkommen ratifizierte und von daher schon mit Ergebnissen aufwarten kann (siehe dazu: ANME-Homepage, 4. EU-Symposium in Wien, ANME- Förderpreisträgerin 2011: Dr. Noseck-Licul und die Beifügung zum Hintergrund). ANME e.V. hat sich bei der internationalen UNESCO-Sektion in Paris als offizielles Beiratsmitglied beworben.

Ob nun der Begriff „Traditionelle Naturheilkunde“ beibehalten wird ist noch nicht geklärt. Zur Klärung dieser und weiterer Fragen bildete sich eine Arbeitsgruppe, die bis spätestens Juni 2015 ihre Ergebnisse vorlegen wird. Herr Dr. Peters hat die Koordination dieser AG übernommen. Die formale Antragstellung auf nationaler Ebene verändert sich ständig, sodass es sehr wichtig ist den wahren Sinn und Wert eines immateriellen kulturellen Erbes zu dokumentieren. Herr Hanke betonte in seinem Impulsreferat die Punkte auf die es ankommt:

  • eine aktive Überlieferung,von Mensch zu Mensch weitergegeben,
  • ein dynamisches Kulturerbe mit erkennbarer Weiterentwicklung in der Zukunft,
  • nicht zu wissenschaftlich dargestellt sondern in allgemeinverständlicher Ausdrucksweise und bildlicher Darstellung.

„Ein lebendiges immaterielles Kulturerbe gehört nicht ins Museum, sondern an die nachfolgenden Generationen im Original weitergegeben! Einen besonderen Wert legt die UNESCO auf das Gemeinschaftsgefühl und die Einbindung in die Zivilgesellschaft!“

Die Vertreter der teilnehmenden Verbände waren nun aufgerufen die gemeinsame kulturelle Grundlage zu formulieren: Was macht dieses WIR-Gefühl aus? Hier folgen die auf diese Frage geäußerten Stichworte:„die Erde = die Basis“, "Salutogenese", "ganzheitliches Menschenbild", "Empathie", "Würde des Menschen", "biologische Grundregulation", "Reizantwort", "kulturübergreifende Lebensregel", "Archetypen", "es gibt nur eine Heilkunde", "es ist nicht die Methode", "die eigene Gesundheitsfähigkeit", "der Mensch als Baum-die einzelnen Finger symbolisieren die Heilmethoden" – diese Äußerungen wurden der Arbeitsgruppe mit auf den Weg gegeben. Wenn möglich soll ein Film erstellt werden, der den Antrag unterstützt. 

Allgemeine Einigkeit bestand darin weitere Verbände anzusprechen und die Basis so zu verbreitern. Die endgültige Antragsstellung soll bis Oktober 2015 in Hessen, Ministerium für Wissenschaft und Kunst, vorgenommen werden. Als offizieller Antragssteller stellt sich die AMT zur Verfügung.

Kommentar:
Im Jahr 2008 luden wir die damalige Leiterin der österreichischen UNESCO-Nationalagentur zu unserem 3. EU-Symposium nach Frankfurt ein. Dort stellte Frau Mag. Walcher die Möglichkeiten einer Anerkennung der CAM als immaterielles Kulturerbe (IKE) vor.
2009 und 2010 starteten wir europaweit eine Aktion mit Informationen und Appellen die CAM als IKE anzuerkennen. 2011 vergaben wir unseren Förderpreis zum Thema an Frau Dr. Noseck-Licul.
2012 begannen wir die Zusammenarbeit mit der neu-gegründeten Sektion für IKE innerhalb der UNESCO-Deutschland. Wir forderten unsere Mitglieder auf, Anträge zu stellen und unser Beirat Herr Dr. Peters arbeitete sich ins Thema ein.
Die aktuelle Veranstaltung, die von Herrn Dr. Peters und dem AMT durchgeführt wurde, ist ein Meilenstein für die traditionelle Naturheilkunde in Deutschland!