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Association for Natural Medicine in Europe e.V.

...für eine naturgemäße Gesundheitsförderung in Europa!

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Berufsfreiheit und Tierschutz


Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 der Verfassungsbeschwerde von drei Tierheilpraktikerinnen gegen den § 50 Absatz 2 des am 28.1.2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) stattgegeben.

Pressemitteilung:

Der Eingriff in die freie Berufsausübung habe erhebliches Gewicht, so der Senat des deutschen Verfassungsgerichtes zur Klage von drei Frauen der "Kooperation Deutscher Tierheilpraktiker": Deutsche Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen, die klassisch homöopathisch arbeiteten und daher nahezu ausschließlich hochpotenzierte, nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika anwendeten, seien im Kern ihrer Tätigkeit betroffen.

Der Tierschutz sowie die Gesundheit von Tier und Mensch als schützenswerte Belange haben ein erhebliches Gewicht. Allerdings sei die Wahrscheinlichkeit, dass diese Gemeinwohlbelange beeinträchtigt werden, nicht sehr hoch einzuschätzen. Vor allem aber könne sie weiter gemindert werden, indem eine Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen im Bereich der Tierheilkunde eingeführt würde. Diese Kenntnisse müssten etwa eine Einschätzung ermöglichen, inwieweit die Zuziehung eines Tierarztes oder die Verweisung an einen Tierarzt erforderlich ist. Auch den Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit von Tierhalterinnen und Tierhaltern, die ihre Tiere klassisch homöopathisch behandeln, hält der Senat für nicht gerechtfertigt.

Weiterlesen im PDF: anhang