Eidgenössischer Naturheilpraktiker/in ist Realität
Der Dachverband Komplementärmedizin Dakomed — Pressemitteilung vom 4. Mai 2015
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 28. April 2015 die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker genehmigt. Dadurch entsteht ein schweizweit anerkannter und geschützter Titel: Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom / Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom. Der Beruf kennt vier spezifische Fachrichtungen: Ayurveda-Medizin, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin TCM und traditionelle europäische Naturheilkunde TEN. Damit ist eine der Kernforderungen zum Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin, nämlich die Schaffung von nationalen Diplomen für die nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin, für eine erste Berufsgruppe erfüllt.
Der Beruf der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers hat in der Schweiz eine lange Tradition und ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Heute sind ca. 2500 Naturheil- praktiker und Naturheilpraktikerinnen in allen Kantonen tätig. Die Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom, der Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom ist eine Fachperson im Gesundheitswesen, welche basierend auf einem alternativmedizinischen Gesamtsystem Menschen bei gesundheitlichen Störungen behandelt, berät, begleitet und unterstützt. Dazu nimmt sie/er eine medizinische Einschät- zung vor, die sicherstellt, dass mit alternativmedizinischen Therapiemitteln ohne Gesundheitsgefährdung wirksam gearbeitet werden kann und dass die Patientinnen und Patienten kompetent durch verschiedene Krankheitsphasen geführt werden. Das neue eidgenössische Diplom garantiert ein einheitliches Niveau und eine hohe Behandlungsqualität.
Im April 2015 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Prü- fungsordnung zur Höheren Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker nach einem 15-jährigen Reglementierungsprozess genehmigt. Der Beruf der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers unterscheidet vier spezifische Fachrichtungen: Ayurveda-Medizin, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin TCM und traditionelle europäische Naturheilkunde TEN. In diesen vier Fachrichtungen gibt es ab diesem Jahr Ausbildungen, welche in der schweizerischen Bildungslandschaft mit der Höheren Fachprüfungen abgeschlossen werden können. Ebenso können bereits Praktizierende diese Prüfung ablegen. Erarbeitet wurden das neue eidgenössische Berufsbild und die Höhere Fachprüfung von der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz OdA AM (www.oda-am.ch). Sie ist der Dachverband von elf Berufsverbänden in der Alternativmedizin und hat unter Aufsicht des SBFI den Auftrag des Schweizer Volkes aus der Volksabstimmung von 2009 zur Komplementärmedizin erfolgreich umgesetzt.
Bereits erfolgreich in den vier Fachrichtungen Praktizierende erhalten während einer siebenjährigen Übergangsfrist die Möglichkeit, direkt den Zugang zur Höheren Fachprüfung zu erlangen. Für die Zukunft der Naturheilpraktiker und Naturheilpraktikerinnen ist es wichtig, dass alle Krankenversicherer deren Leistungen über Zusatzversicherungen rückvergüten.
Die Reglementierung des naturheilkundlichen Berufes hat in Europa Pilotcharakter und wird als grosse Pionierleistung gewertet.
Die Genehmigung der Prüfungsordnung zur Höheren Fachprüfung für Komplementärtherapeuten durch das SBFI wird in den nächsten Wochen erwartet. Damit wäre der Teil der Schaffung von nationalen Diplomen für die nichtärztliche Komplementärmedizin erfüllt.
Kontakt
Rudolf Happle, Geschäftsführer OdA AM, 079 286 32 50, rudolf.happle(at)oda-am.ch