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Immaterielles Kulturerbe und T&CM-Methoden


Welche Zusammenhänge bestehen zwischen dem Immateriellen Kulturerbe (IKE) im Sinne der UNESCO-Konvention von 2003 und den Heilsystemen und Methoden der Traditionellen und Komplementären Medizin und Heilkunde?

Die Einstufung offiziell oder inoffiziell bedeutet in erster Linie eine Anerkennung als eine bedeutsame sozio-kulturelle Errungenschaft. Sowohl historisch, als auch für die Gegenwart und die Zukunft liegen im immateriellen Kulturerbe Erfahrungen und Traditionen bereit, die für die Menschen einen hohen Wert besitzen. Genaueres zum Thema findet sich in der Präambel der UNESCO-Konvention, die 2003 von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedet wurde:

„Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, im Folgenden als "UNESCO" bezeichnet, die vom 29. September bis 17. Oktober 2003 in Paris zu ihrer 32. Tagung zusammengetreten ist, –

unter Bezugnahme auf die bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünfte, insbesondere auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, auf den Internationalen Pakt von 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte;

angesichts der Bedeutung des immateriellen Kulturerbes als Quelle kultureller Vielfalt und Garant der nachhaltigen Entwicklung, wie dies in der Empfehlung der UNESCO von 1989 über die Erhaltung der traditionellen Kultur und der Volkskultur, der Allgemeinen Erklärung der UNESCO von 2001 über die kulturelle Vielfalt und der vom Dritten Runden Tisch der Kulturminister angenommenen Erklärung von Istanbul von 2002 hervorgehoben wird;

angesichts der tief reichenden wechselseitigen Abhängigkeit zwischen dem immateriellen Kulturerbe und dem materiellen Kultur- und Naturerbe;

in Anerkennung der Tatsache, dass die Prozesse der Globalisierung und des gesellschaftlichen Wandels neben den Voraussetzungen, die sie für einen neuerlichen Dialog zwischen den Gemeinschaften schaffen, auch – wie das Phänomen der Intoleranz – große Gefahren für den Verfall, den Verlust und die Zerstörung des immateriellen Kulturerbes mit sich bringen, insbesondere, weil Mittel zur Erhaltung dieses Erbes fehlen;

im Bewusstsein des allgemeinen Willens und des gemeinsamen Anliegens, das immaterielle Kulturerbe der Menschheit zu erhalten;

in Anerkennung der Tatsache, dass Gemeinschaften, insbesondere indigene Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen eine wichtige Rolle bei der Schaffung, Erhaltung, Pflege und Neugestaltung des immateriellen Kulturerbes spielen und auf diese Weise einen Beitrag zur Bereicherung der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität leisten;

eingedenk der weit reichenden Folgen der Tätigkeiten der UNESCO zur Schaffung maßgeblicher Übereinkünfte für den Schutz des Kulturerbes, insbesondere des Übereinkommens von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt;

weiterhin eingedenk der Tatsache, dass bis heute keine verbindliche mehrseitige Übereinkunft zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes besteht;

angesichts der Tatsache, dass die bestehenden internationalen Übereinkünfte, Empfehlungen und Entschließungen über das Kultur- und Naturerbe durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe wirksam bereichert und ergänzt werden sollten;

angesichts der Notwendigkeit, ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seine Erhaltung zu entwickeln, insbesondere bei den jungen Generationen;

angesichts der Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft zusammen mit den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens im Geiste der Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung zur Erhaltung dieses Erbes beitragen sollte;

unter Hinweis auf die Programme der UNESCO betreffend das immaterielle Kulturerbe, insbesondere auf die Proklamation der Meisterwerke des mündlich überlieferten und immateriellen Erbes der Menschheit;

angesichts der unschätzbaren Bedeutung des immateriellen Kulturerbes als Mittel zur Förderung von Annäherung, Austausch und Verständnis zwischen den Menschen – ;

nimmt dieses Übereinkommen am 17. Oktober 2003 an.“

Ob diese Konvention auch im nationalen Zuständigkeitsbereich ratifiziert und umgesetzt wird, bestimmen die nationalen Parlamente und das zuständige Ministerium für Bildung selbst. Der Sitz des internationalen Büros für immaterielles Kulturerbe der UNESCO ist in Paris. Damit gibt es zwei Formen der offiziellen Anerkennung: Eine internationale Listung und die nationale Listung.

Bislang wurden folgende Methoden der T&CM international anerkannt und gelistet:

In einigen deutsch-sprachigen Ländern haben folgende Verfahren die Anerkennung erreicht:

In Deutschland haben sich Berufsverbände, Patientenverbände und Fachgesellschaften zusammengefunden und bereits mehrfach einen Antrag auf Anerkennung der Naturheilkunde insgesamt gestellt. Leider bisher erfolglos. Im Zusammenhang mit diesem Antrag wurde ein Film gedreht, der unter folgendem Link zu sehen ist:

Link zur kompletten UNESCO-Konvention zum IKE von 2003 in 32 Sprachen: Linguistic versions of the 2003 Convention