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Komplementärmedizin soll anderen Fachrichtungen gleichgestellt werden


Bern, 29.03.2016 - Eidgenössisches Departement des Innern

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung soll weiterhin komplementär-medizinische Leistungen übernehmen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) will die Komplementärmedizin den anderen medizinischen Fachrichtungen gleichstellen und schickt die entsprechenden Verordnungsanpassungen in die Anhörung.

Volk und Stände haben im Mai 2009 den neuen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin deutlich angenommen. Seit 2012 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) provisorisch bis 2017 die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie.

Die Vergütung der Leistungen ist provisorisch und befristet, weil der Nachweis aussteht, dass die Leistungen der vier komplementärmedizinischen Fachrichtungen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Es hat sich nun gezeigt, dass dieser Nachweis für die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein wird. Unter Einbezug der betroffenen Kreise wurde daher ein abgestuftes Verfahren erarbeitet. Neu sollen Fachrichtungen der Komplementärmedizin den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt werden. Somit sollen sie unter bestimmten Bedingungen (Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung, Weiterbildung) dem Vertrauensprinzip unterstellt und Leistungen grundsätzlich von der OKP vergütet werden. Analog zu den anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen daraus überprüft werden.

Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen sind Verordnungsanpassungen notwendig, um einerseits zu bestimmen, ob für Leistungen einer bestimmten Fachrichtung das Vertrauensprinzip gelten soll, und andererseits im Umstrittenheitsfall einzelne Leistungen innerhalb einer Fachrichtung nach Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen zu können.

Diese Gleichstellung soll neben den vier provisorisch vergüteten Bereichen auch die Akupunktur mit einbeziehen, welche bereits heute unbefristet von der OKP vergütet wird. Das EDI schickt die entsprechenden Verordnungsanpassungen bis am 30. Juni 2016 in die Anhörung.

Die betroffenen Kreise haben bei den Arbeiten mitgewirkt. Es ist vorgesehen, dass die Verordnungsbestimmungen am 1. Mai 2017 in Kraft treten. Damit wird eine Weiterführung ohne Unterbruch der Vergütung von komplementärmedizinischen Leistungen durch die OKP ermöglicht.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Gesundheit BAG, Kommunikation, 058 462 95 05 oder