Über 80 000 Stimmen für den Erhalt der komplementären und alternativen Medizin für Tiere!
Pressemitteilung: Online-Petition zur EU-Verordnung Tierarzneimittel sehr erfolgreich! – 25.02.2016
Über 50.000 Unterstützer online und mehr als 30.000 Unterschriften auf Papier: das ist das Ergebnis eines Aufrufs zur Mitzeichnung einer Petition an den deutschen Bundestag. Zur Mitzeichnung hatten der Verein Artgerechte Tiergesundheit e.V. mit seinen angeschlossenen Verbänden/Firmen und die Kooperation der deutschen Tierheilpraktiker-Verbände, ein Zusammenschluss von 5 Tierheilpraktikerverbänden, aufgerufen.
Die Petenten setzen sich dafür ein, den Entwurf einer EU-Tierarzneimittel-Verordnung so abzuändern, dass homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel für Tiere erhalten bleiben. Unbedenkliche naturheilkundliche Medikamente, Pflegemittel und Futtermittelergänzungsstoffe sollen auch in Zukunft sowohl durch Tierhalter als auch durch Tierheilpraktiker für Tiere Anwendung finden. Sie sollen keiner gesonderten Zulassung bzw. Registrierung - zusätzlich zur Zulassung/Registrierung als Humanarzneimittel - unterliegen, sofern sie keinen Schaden für Mensch, Tier oder Umwelt anrichten können. Nur so ist, laut Meinung der Petenten , die gewünschte Forderung nach Reduktion des Antibiotikagebrauches umsetzbar.
Bereits registrierte Homöopathika, insbesondere homöopathische Einzelmittel, sollen ohne zusätzliche Registrierung und ohne tierärztliche Umwidmung durch jedermann. da sie keine Rückstände bei Mensch oder Tier verursachen. Dies hatte die Bundesregierung in einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage im November ausdrücklich bestätigt.
Auf Grund der überwältigenden Unterstützung in der Bevölkerung fordern die Petenten und das Bündnis aus Tierheilpraktikerverbänden nun eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss.
Den Entwurf einer Tierarzneimittel-Verordnung hatte die EU-Kommission im September 2014 verabschiedet. Nach einer Beratung im EU-Parlament, die sich voraussichtlich über die Sommermonate 2016 erstrecken wird, muss der EU-Ministerrat, bestehend aus den zuständigen Fachministern der EU- Mitgliedstaaten, den Entwurf annehmen. In den Beratungen des Ministerrates sind noch Änderungen möglich. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird frühestens Ende 2016 gerechnet. EU- Verordnungen gelten in den Mitgliederstaaten unmittelbar, ein Umsetzungsakt durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich, nationale Sonderregelungen können aber möglich sein. Für Deutschland verhandelt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Tierheilpraktikerverbände und der ATG e.V. haben das BMEL mehrfach um ein Gespräch gebeten, um einen fachlichen Austausch zu ermöglichen. Bisher hat ein solcher Austausch nicht stattgefunden. Die hohe Anzahl der Unterschriften für die Petition macht dieses Gespräch nun umso dringlicher.
Die Vorstände der Verbände
Artgerechte Tiergesundheit e.V. & Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände e.V.