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Association for Natural Medicine in Europe e.V.

...für eine naturgemäße Gesundheitsförderung in Europa!

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Pressemitteilung zur Petition „EU-Tierarzneimittelverordnung (2014) COM 558“


März 2017 
Artgerechte Tiergesundheit e.V. & Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände e.V.

Wir bedanken uns bei Allen, die die von Tierheilpraktikerverbänden initiierte Petition so engagiert unterstützt haben! Die Zusammenarbeit der Tierheilpraktikerverbände in politischen Angelegenheiten trägt erste Früchte.

Am 22.03.2017 hat der Petitionsausschuss des deutschen Bundestags einstimmig beschlossen, die von den Tierheilpraktikerverbänden der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und Artgerechte Tiergesundheit e.V. initiierte Petition gegen Teile der geplanten EU-Tierarzneimittel-Verordnung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Europäische Parlament weiterzuleiten. Die geplante EU-Tierarzneimittel-VO (2014) COM 558 wird den zukünftigen Umgang mit Tierarzneimitteln in der EU regeln und damit auch Deutschland betreffen. Die Verhandlung zur der EU-Verordnung Tierarzneimittel sind auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen.

Die im Oktober 2015 eingereichte Petition wurde innerhalb der Zeichnungsfrist bis Februar 2016 von mehr als 77.000 Bürgern mitgezeichnet. Im Juni 2016 erfolgte die Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages.Das BMEL wie auch das EU-Parlament sind nach der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gefordert sich mit der Petition zu befassen.
Der Petitionsausschuss verweist in seiner Beschlussempfehlung auf die Stellungnahme der Bundesregierung, in der diese die therapeutische Vielfalt und Bandbreite natürlicher Therapiemittel begrüßt, zu der auch die Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimitteln gehöre. Die deutsche Delegation, so die Bundesregierung, wird sich auch in den Beratungen bezüglich der EU-Verordnung in Brüssel für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Tierhalter/innen weiterhin die Möglichkeit haben müssen, sich in Bezug auf die Behandlung ihrer Tiere auch für Therapien alternativer Richtungen z.B. für Homöopathie, Phtotherapie oder anthroposophische Therapie uneingeschränkt entscheiden zu können. Tierheilpraktiker/innen sollen weiterhin im Rahmen der derzeit rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können.

Die Tierheilpraktikerverbände werden das politische Geschehen weiterverfolgen und sich für den Erhalt des Berufes einsetzen.